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Arbeiten in Norwegen
Von admin | 22.Juli 2009
Arbeiten darf in Norwegen nur der, der auch eine Aufenthaltsgenehmigung mit Arbeitserlaubnis für Norwegen vorweisen kann. Zuweilen ist das mit Wartezeiten verbunden. Deutsche, Schweizer und Österreicher können die Arbeit unmittelbar nach Ankunft in Norwegen aufnehmen und den Antrag auf Arbeitserlaubnis parallel bearbeiten lassen. Sie können aber auch bereits vor der Abreise nach Norwegen die Genehmigung bei einer norwegischen Auslandsvertretung beantragen.
Um länger als drei Monate in Norwegen zu bleiben, ist eine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich. Eigentlich ist diese nur eine Formsache und für Sie leicht, wenn Sie aus der Schweiz, aus Deutschland oder Österreich kommen. Ihnen ist es ohnehin in der Regel erlaubt, sich innerhalb von sechs Monaten drei Monate in Norwegen aufzuhalten.
Noch nicht sehr lange gilt in Norwegen: Sie können unmittelbar anfangen zu arbeiten. Wenn Sie auf Arbeitssuche in Norwegen sind, können Sie sogar sechs Monate ohne Aufenthaltsgenehmigung bleiben. Der norwegische Staat macht eine ganze Reihe von weiteren Ausnahmen. Bürger aus den nordischen Ländern (also aus Schweden, Dänemark, Finnland und Island) brauchen keine Aufenthaltsgenehmigung in Norwegen. Auch Seeleute sind von dieser Pflicht befreit. Weitere Ausnahmen gelten für
- Studenten,
- Wissenschaftler, die über den Norwegischen Forschungsrat einreisen
- Wissenschaftler, die den Aufenthalt aus eigenen Mitteln finanzieren
- Künstler
- Menschen, die als Vermittler von norwegischer Kultur im Ausland tätig sind
- Sportler
Wichtig ist hierbei dennoch, dass man diesen jeweiligen Status durch eine norwegische Behörde bestätigt bekommt. Nach Jahren ohne Aufenthaltsgenehmigung in Norwegen erwischt zu werden und zu sagen, man sei Künstler, reicht nicht aus.
Aufenthaltgenehmigung für Norwegen muss vorab in Deutschland beantragt werden
In der Regel ist die Aufenthaltsgenehmigung bereits im Heimatland bei der Norwegischen Botschaft zu beantragen. Das gilt aber für Bürger aus Deutschland, Österreich und der Schweiz nicht. Sie können die Erlaubnis auch in den drei Monaten beantragen, in denen sie sich in Norwegen ohnehin aufhalten können. Natürlich sollten Sie die Aufenthaltsgenehmigung gleich zu Beginn Ihrer Reise beantragen – damit Sie nicht zwischendurch ausreisen müssen, weil die drei Monate überschritten sind.
Für die Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung für Norwegen können Sie sich ein Formular aus dem Internet herunterladen. Natürlich müssen Sie die Fragen gewissenhaft beantworten. Offensichtlich falsche oder verschleiernde Angaben sind strafbar. Unterschätzen Sie dabei nicht die gute Vernetzung der Behörden hinsichtlich Ihrer Daten.
Formulare und weitere rechtliche Informationen gibt es beim Nowegian Directorate of Immigration UDI http://www.udi.no/templates/TemplatesBlueDesign/Page.aspx?id=4426
Lohn und Lebenshaltungskosten in Norwegen
Das Lohnniveau in Norwegen ist etwas höher als in Deutschland, allerdings verschlingen die höheren Abzüge und insgesamt höheren Lebenshaltungskosten auch deutlich mehr, so dass Sie finanziell insgesamt voraussichtlich etwas weniger zum Leben haben werden als bei einer vergleichbaren Tätigkeit in Deutschland.
Tags: Arbeiten Norwegen, Arbeitserlaubnis beantragen, Aufenthaltsgenehmigung, directorate of immigrationTopics: Arbeiten in Norwegen | 2 Kommentare »
23.Juli 2009 at 16:05
[...] Arbeiten in Norwegen [...]
23.Juli 2009 at 16:36
[...] Arbeiten in Norwegen [...]