Arbeiten in Norwegen
Mittwoch, 22.Juli 2009Arbeiten darf in Norwegen nur der, der auch eine Aufenthaltsgenehmigung mit Arbeitserlaubnis für Norwegen vorweisen kann. Zuweilen ist das mit Wartezeiten verbunden. Deutsche, Schweizer und Österreicher können die Arbeit unmittelbar nach Ankunft in Norwegen aufnehmen und den Antrag auf Arbeitserlaubnis parallel bearbeiten lassen. Sie können aber auch bereits vor der Abreise nach Norwegen die Genehmigung bei einer norwegischen Auslandsvertretung beantragen. (weiterlesen…)
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